21 Mrz Datenschutz im Internet
Warum die Abgrenzung Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter wesentlich ist
Wer „Verantwortlicher“ und wer „Auftragsverarbeiter“ ist, hängt von der konkreten Datenverarbeitung ab. Die Begriffe haben daher eine funktionale Bedeutung. Je nach Tätigkeit wird die Rolle des Verantwortlichen oder jene des Auftragsverarbeiters ausgeübt.
Der Verantwortliche entscheidet über die Zwecke und Mittel einer Datenverarbeitung. Ihm kommt daher eine zentrale Rolle in der DSGVO zu mit zahlreichen Anknüpfungspunkten. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet Daten im Auftrag des Verantwortlichen. Er darf daher die Daten nur nach Weisung des Verantwortlichen verarbeiten.
Je nach Einzelfall kann sich eine Abgrenzung als durchaus komplex gestalten. Eine Abgrenzung ist jedoch nötig, um DSGVO-konform zu agieren, da unterschiedliche Verpflichtungen der DSGVO zu erfüllen sind. Wir empfehlen daher, ein laufendes Datenschutz-Monitoring zu implementieren.
Verena Stolz und ihr Team unterstützen Sie gerne dabei.