Verbot von GREENWASHING

Verbot von GREENWASHING

Was kommt auf uns zu?

Der Vorschlag der Europäischen Kommission für die Green Claims Richtlinie steht bekanntlich. Rat und Parlament haben diesen bereits gebilligt.

Ziel ist es, gegen Greenwashing und irreführende Umweltaussagen vorzugehen. Es soll damit sichergestellt werden, dass Verbraucher zuverlässige und überprüfbare Informationen für ihre Kaufentscheidungen erhalten. Green Claims wie „nachhaltig“, „klimafreundlich“, „plastikfrei“, „gut für die Umwelt“, etc. müssen künftig mit wissenschaftlichen Fakten hinterlegt werden. Die Richtlinie definiert damit klare Kriterien für „klimafreundliche Bewerbungen“. Betroffen sind davon alle Unternehmen, die in der EU tätig sind und Produkte oder Dienstleistungen als „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ bewerben.

Mit der Abstimmung über die Richtlinie ist im Frühjahr zu rechnen. Auch wenn von einer Übergangsfrist von 18 – 24 Monaten auszugehen ist, empfehlen wir bereits jetzt, umweltbezogene Kommunikation und Werbung kritisch zu hinterfragen.