EuGH-Urteil zum Scoring

EuGH-Urteil zum Scoring

Der EuGH hat kürzlich festgestellt, dass bereits die Bildung eines Score-Wertes durch eine Auskunftei eine automatisierte Entscheidung nach Art. 22 DSGVO sein kann, wenn von diesem Score-Wert die Entscheidung eines Dritten maßgeblich abhängt. Es handelt sich somit um keine „Vorbereitungshandlung“ für den Dritten. Art. 22 DSGVO sieht bekanntlich primär ein Verbot derartiger Entscheidungsfindung vor.

Bedeutet dies das Ende von Scoring?

Nein, der EuGH betont gleichzeitig im Einklang mit Art. 22 Abs 2 – 4 DSGVO, dass eine derartige Entscheidungsfindung zulässig sein kann, wenn sie für den (i) Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrages erforderlich ist, wenn sie (ii) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedsstaaten zulässig ist oder wenn sie (iii) mit einer ausdrücklichen Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.

Ob ein Scoring zulässig ist, ist daher anhand des konkreten Einzelfalles zu beurteilen.