Schwerpunkt

Verbraucherrecht

PEHB unterstützt einerseits Unternehmen bei der Erstellung von AGBs (B2B, B2C) und der Abwehr von verbraucherrechtlichen Ansprüchen von Einzelpersonen oder Verbraucherschutzverbänden. Andererseits begleiten die Anwälte auch die Verbraucher bei der Geltendmachung von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen.

  • Beratung und Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen
  • Produkthaftung
  • Gestaltung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Beratung im Hinblick auf Informations- und Hinweispflichten
  • Abwehr unberechtigter Verbraucheransprüche
  • Reiserecht