12 Aug PEHB IMMO-UPDATE: WEG-Novelle
Endlich Erleichterungen bei der Energiegewinnung auf Balkonien!
Mit der Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG-Novelle 2024, BGBl I 2024/92) wird es im Wohnungseigentum einfacher, Photovoltaikanlagen auf Balkonen und Terrassen zur Versorgung der eigenen Wohnung zu errichten. Zwar bedarf es hierfür auch weiterhin der Zustimmung aller Miteigentümer der Eigentümergemeinschaft. Diese können die Zustimmung jedoch nicht aus dem Grund verweigern, dass eine Photovoltaikanlage nicht der Übung des Verkehrs entspreche oder keinem wichtigen Interesse des Wohnungseigentümers diene.
Bei steckerfertigen Photovoltaik-Kleinsterzeugungsanlagen gilt zudem die Zustimmung als erteilt, wenn nicht binnen zwei Monaten ab Verständigung widersprochen wird (Zustimmungsfiktion).
Die WEG-Novelle 2024 Novelle tritt am 01. September 2024 in Kraft.
Bitte kontaktieren Sie uns für Details. Gerne unterstützen wir Sie in allen wohnungseigentums-rechtlichen Belangen!
MMag. Dr. Veronika Fill, Rechtsanwältin