PEHB IMMO-UPDATE: Unzulässige Wertsicherung nach dem BKI

PEHB IMMO-UPDATE: Unzulässige Wertsicherung nach dem BKI

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat erst kürzlich bestätigt, dass die Wertsicherung des Mietzinses nach dem Verbraucherpreisindex (VPI) – auch in Wohnungsmietverträgen –zulässig ist (OGH 1 Ob 64/24d). Er hat jetzt aber auch erstmalig klargestellt, dass hingegen eine Wertsicherung des Mietzinses nach dem Baukostenindex (BKI) sachlich nicht gerechtfertigt und daher unzulässig ist (10 Ob 23/24s). Wird in einem Wohnungsmietvertrag die Wertanpassung an den BKI gekoppelt, führt dies zur Unwirksamkeit der gesamten Wertsicherungsvereinbarung.

Gerne helfen wir Ihnen, wirksame Wertsicherungsklauseln für Mietverträge zu formulieren!

MMag. Dr. Veronika Fill, Rechtsanwältin

Mag. Maria Schrank, Rechtsanwaltsanwärterin