22 Okt PEHB IMMO-UPDATE: Rückwirkende Geltendmachung der Betriebskostenabrechnung
Achtung beim Ankauf vermieteter Immobilien!
Wie der OGH kürzlich entschieden hat (5 Ob 75/24a) können Mieter ihren Anspruch auf Betriebskostenabrechnung 30 Jahre lang geltend machen; die kurze dreijährige Verjährungsfrist kommt nicht zur Anwendung! Wer eine vermietete Immobilie kauft, übernimmt damit grundsätzlich auch die (rückwirkende) Verpflichtung auf Vorlage der Betriebskostenabrechnungen (5 Ob 76/24y). Im Kaufvertrag über die vermietete Immobilie sollte daher der Käufer auch für den Fall abgesichert werden, dass der Voreigentümer seinen Rechnungslegungspflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
Gerne helfen wir Ihnen, diese und andere Risiken beim Ankauf von vermieteten Immobilien zu vermeiden!
MMag. Dr. Veronika Fill, Rechtsanwältin