PEHB IMMO-UPDATE: Kündigung des (Unter-)Mietvertrages wegen Eigenbedarfs!

PEHB IMMO-UPDATE: Kündigung des (Unter-)Mietvertrages wegen Eigenbedarfs!

Kündigung des (Unter-)Mietvertrages wegen Eigenbedarfs!

Der OGH hat kürzlich die Voraussetzungen für Eigenbedarfskündigungen im Mietrecht (30 Abs 2 Z 8, 9 und 12 MRG) konkretisiert: Der Vermieter (oder Untervermieter) muss u.a. beweisen, wer genau und für welche konkret geplante Nutzung der Eigenbedarf besteht. Ist die künftige Nutzung zu wenig konkret, besteht kein Eigenbedarf (OGH 9 Ob 11/24v).

Bei Untervermietung im gewerblichen Bereich ist Eigenbedarf laut OGH etwa dann anzunehmen, wenn der Untervermieter ernsthaft eine  Expansion seines Unternehmens plant, die im Eigeninteresse zeitnahe umgesetzt werden soll und die nicht nur dazu dient, den Untermieter loszuwerden, z.B. die Erweiterung einer Tankstelle um mehrere E-Ladestationen (3 Ob 177/23k).

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Hilfe bei der Kündigung von Mietverträgen benötigen!

MMag. Dr. Veronika Fill, Rechtsanwältin