31 Jan. PEHB IMMO-UPDATE: Intransparente Betriebskosten-Klauseln im Mietvertrag und ihre Folgen
Gefahr durch Betriebskosten-Klauseln im Mitvertrag!
Schon bisher hat der OGH die gebräuchlichen Betriebskosten-Klauseln in sogenannten „Formular-Mietverträgen“ im Teilanwendungsbereich des MRG als intransparent und deshalb als unzulässig angesehen (OGH 2 Ob 36/23t, 4 Ob 106/21y, 2 Ob 215/10x, 6 Ob 81/09v u.a.), wenn die Betriebskosten nur grob umschrieben und beispielhaft aufgezählt sind.
Nunmehr hat der OGH erstmals in einer bahnbrechenden Entscheidung (10 Ob 54/24z) aus dieser Judikatur für die betroffenen Vermieter äußerst nachteilige Konsequenzen gezogen: Aufgrund einer derart unzulässigen Klausel muss der Vermieter im konkreten Fall alle Betriebskosten, die er auf der Grundlage der intransparenten Klausel eingehoben hatte, samt Zinsen an den Mieter zurückzahlen und darf auch in Zukunft keine Betriebskosten (inklusive der Heizkosten!) verrechnen.
Gerne helfen wir Ihnen, intransparente Mietvertragsklauseln und ihre Folgen zu vermeiden!
MMag. Dr. Veronika Fill, Rechtsanwältin