PEHB IMMO-UPDATE: Grunddienstbarkeit des Badens, des Liegens und der Sportausübung

PEHB IMMO-UPDATE: Grunddienstbarkeit des Badens, des Liegens und der Sportausübung

Achtung bei Sport, Spiel und Sonnenbad auf der Wiese!

Der OGH hat kürzlich entschieden, dass das Recht auf Baden, Liegen, Sport und Spiel  als Grunddienstbarkeit ersessen werden kann, wenn die Wiese ausreichend lange und ungehindert von den Nachbarn genutzt wird (OGH 9 Ob 39/24m). Im konkreten Fall wurde eine Wiese seit 1987 von den Eigentümern des benachbarten Grundstücks für diese Zwecke genutzt; der Eigentümer der Wiese konnte nicht beweisen, dass die Nutzung unredlich erfolgte.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Wahrung und Durchsetzung Ihrer Rechte im Zusammenhang mit Grundstücken!

MMag. Dr. Veronika Fill, Rechtsanwältin