PEHB IMMO-UPDATE: Bäume an der Grundstücksgrenze nach ABGB

PEHB IMMO-UPDATE: Bäume an der Grundstücksgrenze nach ABGB

Ein Baum als Grenzgänger!

Wer einen Baum an der Grenze zum Bargrundstück pflanzt, handelt laut OGH nicht per se rechtswidrig, auch wenn dann der Stamm, die Äste und die Wurzeln auf das Nachbargrundstück wachsen (OGH 5 Ob 19/24s). Ein Unterlassungsanspruch besteht nur in Extremfällen, z.B. wenn der Nachbar unzumutbar beeinträchtigt wird und er nicht selbst die hinüberwachsenden Baumteile entfernen kann bzw. darf. Wächst der Baumstamm auf das Nachbargrundstück, wird der Nachbar zudem Miteigentümer des Baumes, d.h. der Baum darf dann nur mehr mit Zustimmung beider Miteigentümer gefällt werden. Offen lässt der OGH aber, ob der Nachbar dann noch berechtigt ist, Äste und Wurzeln von seinem Grundstück zu entfernen oder ob er auch dafür die Zustimmung des anderen Miteigentümers braucht.

Gerne unterstützen wir Sie bei allen rechtlichen Themen rund um Ihr Grundstück!

MMag. Dr. Veronika Fill, Rechtsanwältin