EU AI ACT

EU AI ACT

Am 01.08.2024 tritt die KI-Verordnung („EU AI Act“) in Kraft. Bereits ab Februar 2025 sind die ersten Bestimmungen für Unternehmen verpflichtend.

Die KI-Verordnung sieht einen risikobasierten Ansatz für KI-Systeme vor und differenziert zwischen verschiedenen Risikostufen, an die unterschiedliche Compliance-Anforderungen geknüpft sind: neben ausdrücklichen KI-Verboten sind für bestimmte KI-Systeme (wie z.B. KI-Chats) umfassende Transparenzpflichten vorgesehen. Anwender müssen vorab umfassend informiert werden, wenn sie mit KI-Systemen interagieren. Derartige Informationspflichten treffen Anbieter, Hersteller, Betreiber sowie andere Beteiligte innerhalb der Wertschöpfungskette der KI, sodass ein frühzeitiges Auseinandersetzen mit der KI-Verordnung unumgänglich ist.

Ihre PEHB-Rechtsexperten rund um Verena Stolz beraten Sie gerne zu diesem Thema.