PEHB IMMO-UPDATE: Tourist short-term rentals in condominiums

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Spielraum bei touristischer Kurzzeitvermietung im Wohnungseigentum! Der OGH hat kürzlich entschieden (5 Ob 68/24x), dass eine touristische Kurzzeitvermietung nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG 2002) als zulässig angesehen werden kann, wenn der Wohnungseigentumsvertrag eine unspezifische Geschäftsraumwidmung des betreffenden Mietobjektes vorsieht, welche auch touristische Kurzzeitvermietung umfasst. Unberührt davon bleiben allerdings die raumordnungs- und grundverkehrsrechtlichen wie (bau-)behördlichen Bestimmungen und Nutzungsbeschränkungen. Gerne helfen wir Ihnen, Wohnungseigentumsverträge nach ihren Bedürfnissen zu formulieren bzw. bestehende Wohnungseigentumsverträge korrekt auszulegen!

MMag. Dr. Veronika Fill, Rechtsanwältin