19 Aug PEHB IMMO-UPDATE: Grundbuchs-Novelle 2024
Neuigkeiten im Grundbuch ab 01.09.2024! Grundsätzlich ist jede Urkunde, die im Zuge von Grundbuchanträgen in die Urkundensammlung aufgenommen wird, öffentlich einsehbar, auch wenn sie private Details enthält. Ab Inkrafttreten der Grundbuchs-Novelle 2024 (BGBl I 2024/91) am 01.09.2024 soll von vornherein die Aufnahme von Daten des Privat- und Familienlebens in die Urkundesammlung vermieden werden. Künftig sollen z.B. die grundbuchrelevanten Teile eines Scheidungsvergleichs separat ausgefertigt werden, sodass nur diese Ausfertigung und nicht der gesamte Scheidungsvergleich ins Grundbuch gelangt. Zudem kann generell auf Antrag der betroffenen Personen die öffentliche Einsicht in Daten des Privat- und Familienlebens durch Aufnahme einer bereinigten (teilweise geschwärzten) Urkundenfassung beschränkt werden, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Gerne helfen wir, Ihre Privatsphäre auch in Grundbuchsachen zu schützen. Kontaktieren Sie uns für Details! MMag. Dr. Veronika Fill, Rechtsanwältin