09 Aug PEHB IMMO-UPDATE: VPI-Anpassung im Mietvertrag
Aufgepasst bei Vermietung! Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat zwar kürzlich bestätigt, dass eine Wertanpassung des Mietzinses an den Verbraucherpreisindex (VPI) grundsätzlich zulässig ist (OGH 1 Ob 64/24d). Bei der Verwendung von Wertsicherungsklauseln ist aber weiterhin Vorsicht geboten: Nach der aktuellen Judikatur des OGH (Ob 6/24a, 8 Ob 37/23h, 2 Ob 36/23t) sind Wertsicherungsklauseln z.B. dann gegenüber Verbrauchern unzulässig, wenn eine Anpassung des Mietzinses schon in den ersten beiden Monaten ab Vertragsabschluss möglich ist oder wenn der Verweis auf den anwendbaren Nachfolgeindex nicht ausreichend bestimmt ist. Gerne unterstützen wir Sie bei der Formulierung von Vertragsklauseln, die der aktuellsten OGH-Judikatur entsprechen! MMag. Dr. Veronika Fill, Rechtsanwältin