25 Nov DSGVO-Verstoß als Wettbewerbsverstoß
Der EuGH hat kürzlich verdeutlicht, dass eine Wettbewerbsklage gegen einen Mitbewerber wegen eines DSGVO-Verstoßes möglich ist (C-21/23). Er hat damit bekräftigt, dass ein DSGVO-Verstoß einen wettbewerbsrechtlich relevanten Rechtsbruch darstellen kann. Dabei müssen nicht die Datenschutzrechte der Betroffenen verletzt werden. Es ist allein entscheidend, dass durch das unlautere Verhalten der faire Wettbewerb beeinträchtigt wird.
Auch wenn diese Entscheidung „Gesundheitsdaten“ und damit Daten besonderer Kategorien betraf, hat der EuGH deutlich zu erkennen gegeben, dass ein DSGVO-Verstoß nicht nur vom Betroffenen, sondern auch von Mitbewerbern geltend gemacht werden kann. Ein DSGVO-konformer Umgang mit sämtlichen (Kunden)-Daten ist somit unumgänglich.
Es empfiehlt sich daher einmal mehr, Datenschutzprozesse regelmäßig zu überprüfen, um sicherzustellen, dass die Anforderungen der DSGVO erfüllt werden.
Fragen? Verena Stolz und ihr Team stehen gerne zur Verfügung.