10 Mai Die EU-Lieferkettenrichtlinie – arbeitsrechtliche Auswirkungen?
Veröffentlicht um 10:26h
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Die EU-Lieferkettenrichtlinie bringt tiefgreifende Änderungen für die unternehmerischen Sorgfaltspflichten. Unternehmen müssen künftig auch dafür Sorge tragen, dass alle Zuliefererbetriebe arbeitsrechtliche Mindeststandards einhalten. Auch wenn formal die „großen Unternehmen“ von der EU-Lieferkettenrichtlinie und deren Umsetzung in nationales Recht betroffen sein werden, haben die neuen Bestimmungen faktisch Auswirkungen auf die gesamte Aktivitätskette. Unternehmen sollten daher bereits heute ein „Lieferkettenmanagement“ etablieren und im Hinblick auf arbeitsrechtliche Standards eine erhöhte und vor allem über das eigene Unternehmen hinausgehende Sorgfaltspflicht an den Tag legen.