28 Okt. PEHB IMMO-UPDATE: Unzulässige Wertsicherung nach dem BKI
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat erst kürzlich bestätigt, dass die Wertsicherung des Mietzinses nach dem Verbraucherpreisindex (VPI) – auch in Wohnungsmietverträgen –zulässig ist (OGH 1 Ob 64/24d). Er hat jetzt aber auch erstmalig klargestellt, dass hingegen eine Wertsicherung des Mietzinses nach dem Baukostenindex (BKI) sachlich...